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Kontaktbegleitung
Sicherheit und Stabilität für Kinder in herausfordernden Trennungssituationen
Ein geschützter Rahmen, in dem Beziehung möglich bleibt und das Wohl des Kindes im Mittelpunkt steht.
Die Kontaktbegleitung ist eine besondere Form der unterstützten Besuchsbegleitung und dient dazu, den Kontakt zwischen Kindern und jenem Elternteil, bei dem das Kind nicht überwiegend lebt, sicher, strukturiert und kindgerecht zu gestalten.
Gemäß § 111 AußStrG (Außerstreitgesetz) kann das Gericht eine Kontaktbegleitung anordnen, um das Kindeswohl zu schützen und den Aufbau oder die Stabilisierung der Eltern-Kind-Beziehung zu ermöglichen. In manchen Fällen erfolgt die Kontaktbegleitung auch im Rahmen einer freiwilligen Vereinbarung, wenn beide Elternteile zustimmen und eine fachliche Begleitung sinnvoll erscheint.
Mein Auftrag in der Kontaktbegleitung ist es, dem Kind einen geschützten Rahmen zu bieten, in dem Beziehung erlebt werden kann – frei von Konflikten, Druck oder Loyalitätskonflikten. Gleichzeitig sorge ich für Klarheit, Struktur und Transparenz für alle Beteiligten.
Eine Kontaktbegleitung kommt häufig in Situationen zum Einsatz, in denen ein unbegleiteter Kontakt (noch) nicht möglich oder nicht kindgerecht erscheint, etwa bei:
Der Ablauf richtet sich nach dem jeweiligen gerichtlichen Beschluss und den festgelegten Rahmenbedingungen.
Erstgespräch
Zu Beginn kläre ich den Auftrag, den rechtlichen Rahmen sowie die Bedürfnisse des Kindes. Je nach Situation finden vorbereitende Gespräche mit beiden Elternteilen statt.
Begleitete Kontakte
Die Treffen finden in einer sicheren, neutralen Umgebung statt. Während der Kontakte:
Dokumentation
Jede Kontaktbegleitung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben sachlich dokumentiert. Die Berichte enthalten ausschließlich beobachtbare Abläufe und keine Bewertungen oder Diagnosen.
Abschlussgespräch
Am Ende der Maßnahme werden die Kontakte reflektiert und – sofern vorgesehen – weitere Schritte besprochen.